HRB 10417 KI: Oerel - Unser Ortsnetz GmbH, Oering, Heidrade 2, 23845 Oering. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 22.08.2017 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Coesfeld, HRB 14325) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 10417 KI: Oerel - Unser Ortsnetz GmbH, Oering, Heidrade 2, 23845 Oering. Die Eintragung betreffend die Verschmelzung ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH mit Sitz in Gronau (Amtsgericht Coesfeld HRB 14325) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10417 KI: Oerel - Unser Ortsnetz GmbH, Oering, Heidrade 2, 23845 Oering. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Deutsche Glasfaser Holding GmbH mit Sitz in Gronau (Amtsgericht Coesfeld HRB 14044) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10417 KI: Oerel - Unser Ortsnetz GmbH, Oering, Heidrade 2, 23845 Oering. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Pütz, Ralf
HRB 10417 KI: Oerel - Unser Ortsnetz GmbH, Oering, Heidrade 2, 23845 Oering. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dipl.- Ing. Pütz, Klaus; Geschäftsführer: 3. Geiger, Sven, * ‒.‒.‒‒, Itzstedt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
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