Oetken Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Horstedt (Dorfstr. 1, 27243 Horstedt). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Tischlerei H. Oetken e.K. mit Niederlassung in Harpstedt (Amtsgericht Oldenburg HRA 201053) am 12.11.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Oetken Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Horstedt (Dorfstr. 1, 27243 Horstedt). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Tischlerei H. Oetken e.K. mit Niederlassung in Harpstedt auftretenden Kaufmann Hermann Oetken übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.