HRB 728353: Oettinger Tief- und Straßenbau GmbH, Malsch, Ottostraße 12, 76316 Malsch. Einzelprokura: Wieland, Matthias, Marxzell, * ‒.‒.‒‒.
HRB 728353: Oettinger Tief- und Tankstellenbau GmbH, Malsch, Ottostraße 12, 76316 Malsch. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Oettinger Tief- und Straßenbau GmbH.
HRB 728353: Oettinger Tief- und Tankstellenbau GmbH, Malsch, Ottostraße 12, 76316 Malsch. Einzelprokura: Dahlinger, Christian, Karlsbad, * ‒.‒.‒‒.
HRB 728353: Oettinger Tief- und Tankstellenbau GmbH, Malsch, Ottostraße 12, 76316 Malsch. Bestellt als Geschäftsführer: Baier, Jörg, Weingarten Baden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 728353: Oettinger Tief- und Tankstellenbau GmbH, Malsch, Ottostraße 12, 76316 Malsch. Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "Oettinger Tankstellenbau GmbH & Co. KG", Malsch (Amtsgericht Mannheim HRA 706673) auf 25.200,00 EUR erhöht. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.08.2017 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Oettinger Tankstellenbau GmbH & Co. KG", Malsch (Amtsgericht Mannheim HRA 706673) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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