HRB 8835: Oevermann Agrar GmbH, Dobbin, Schweriner Straße 1 a, 19067 Liessow. Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Ober-Sundermeier, Henrik, Dobbin-Linstow, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Oevermann Agrar GmbH, Dobbin, Dorfstraße, 18292 Dobbin OT Groß Bäbelin.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.10.2010 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Agrargut Bäbelin Verwaltungs GmbH, Dobbin, Dorfstraße, 18292 Dobbin OT Groß Bäbelin.Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 1 Abs. 1 (Firma), § 2 (Gegenstand) und § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR beschlossen. Neue Firma: Oevermann Agrar GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Landwirtschaft, die Pflanzen- und Tierproduktion, die Erbringung von Dienstleistungen für Landwirte, insbesondere Durchführung von Feld- und Erntearbeiten, Handel mit Marktfrüchten, Düngemitteln und Saatgut, Erbringung von Transportleistungen, Durchführung von Straßen- und Winterdiensten sowie der Betrieb einer Biogasanlage zur Erzeugung und Vermarktung elektrischer und thermischer Energie. 100.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 24.08.2010 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Oevermann, Karin, Liessow, unter der Firma Lohnunternehmen Karin Oevermann e.K. in Dobin am See (Amtsgericht Schwerin HRA 3111) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.