Oevermann GmbH & Co. KG, Hoch- und Tiefbau, Münster (Robert-Bosch-Str. 79, 48153 Münster). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 nebst Ergänzung vom 09.11.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20 .08.2007 mit der Oevermann Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRA 8143) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Oevermann GmbH & Co. KG, Hoch- und Tiefbau, Münster (Robert-Bosch-Str. 79, 48153 Münster). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Oevermann Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG am 15.11.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Oevermann GmbH & Co. KG, Hoch- und Tiefbau, Münster (Robert-Bosch-Str. 79, 48153 Münster). Prokura erloschen: Dr. Mainka, Thomas, Münster, * ‒.‒.‒‒.
Oevermann GmbH & Co. KG, Hoch- und Tiefbau, Münster (Robert-Bosch-Str. 79, 48153 Münster). Prokura erloschen: Pauli, Ulrich, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒.
Oevermann GmbH & Co. KG, Hoch- und Tiefbau, Münster (Robert-Bosch-Str. 79, 48153 Münster). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe der Ausgliederungs- und Übernahmeverträge vom 22.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2005 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übernehmenden Rechtsträger vom 22.08.2005 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Oevermann Hochbau West GmbH & Co.KG (Münster HRA 7596), die Oevermann Hochbau Ost GmbH & Co.KG (Münster HRA 7597) und die Oevermann Verkehrswegebau GmbH (Münster HRB 68) als übernehmende Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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