Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Rassenhöveler Straße 7a, 59510 Lippetal |
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a)
16.05.2023
Hövelborn |
HRA 7955: Kunze & Oexmann GmbH & Co. KG, Wadersloh, Dieselstraße 9, 59329 Wadersloh. Lippetal. Der Sitz ist nach Lippetal (Amtsgericht Arnsberg, HRA 7886) verlegt.
HRA 7886: Oexmann Gebäude- und Energietechnik GmbH & Co. KG, Lippetal, Heckentruper Straße 6, 59510 Lippetal. Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Wadersloh (bisher Amtsgericht Münster HRA 7955) nach Lippetal verlegt. Die Firma ist geändert. Änderung zur Geschäftsanschrift: Heckentruper Straße 6, 59510 Lippetal. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Nach Firmenänderung, Sitzverlegung und Änderung der Registerstelle Persönlich haftender Gesellschafter: Oexmann Verwaltungs GmbH, Lippetal (Amtsgericht Arnsberg HRB 11433), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Kunze & Oexmann GmbH & Co. KG, Wadersloh (Dieselstraße 9, 59329 Wadersloh). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2007 mit der Reinhard Kunze GmbH mit Sitz in Wadersloh (Münster, HRB 7465) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.