Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute,
sichere und sozial verantwortbare
Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften,
errichten, erwerben, veräußern und
betreuen; sie kann alle im Bereich der
Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für
Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche
und kulturelle Einrichtungen und
Dienstleistungen.
(3) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 1
GenG übernehmen.
(4) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand
und Aufsichtsrat beschließen gemäß §
28 Buchstabe f die Voraussetzungen. |
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a)
Allgemeine Vertretungsregelung
geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Mitgliedern.
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam oder
durch ein Vorstandsmitglied
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten.
Die Vorstandsmitglieder können von
den Beschränkungen § 181 2. Alt.
BGB befreit werden. |
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a)
Die Generalversammlung vom 06.06.2024 hat
die Neufassung der Satzung beschlossen. |
a)
13.08.2024
Nagel |
GnR 470013: Offenburger Baugenossenschaft e.G., Offenburg (Rammersweierer Str. 66, 77654 Offenburg). Nicht mehr Vorstand: Litterst, Rolf Heinrich, Offenburg, * ‒.‒.‒‒.
GnR 470013: Offenburger Baugenossenschaft e.G., Offenburg (Rammersweierer Str. 66, 77654 Offenburg). Bestellt als Vorstand: Kohler, Markus, Lautenbach, * ‒.‒.‒‒.
GnR 470013: Offenburger Baugenossenschaft e.G., Offenburg (Rammersweierer Str. 66, 77654 Offenburg). Die Generalversammlung vom 22.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 21 (Vorstand), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 36 (Mehrheitserfordernisse) und Anlage zu § 17 Abs. 2 beschlossen. Gegenstand geändert; nun: 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern, vermitteln und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. 4. Beteiligungen sind zulässig. 5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
GnR 470013:Offenburger Baugenossenschaft e.G., Offenburg (Rammersweierer Str. 66, 77654 Offenburg). Die Generalversammlung vom 23.05.2014 hat die Änderung der Satzung in § 17 Abs. 6 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) und in § 38 Abs. 4 und Abs. 5 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses) beschlossen. Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern, vermitteln und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren. 4. Beteiligungen sind zulässig. 5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Personenbezogene Daten (Name, Geburtsdatum) von Amts wegen berichtigt bei Vorstand: Litterst, Rolf Heinrich, Offenburg, * ‒.‒.‒‒.
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