HRA 495:Offermanns-Willuhn OWI OHG, Rühn, Pustohler Chaussee, 18246 Rühn.Rechtsform geändert, nun: Kommanditgesellschaft. Firma geändert, nun: Neue Firma: Offermanns-Willuhn OWI KG. Änderung der Geschäftsanschrift: Pustohl 24, 18246 Rühn. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sie mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam vertreten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Offermanns, Manfred, Klein Upahl, * ‒.‒.‒‒; Willuhn, Hartmut, Klein Upahl, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Offermanns-Willuhn OWI OHG, Rühn, Pustohler Chaussee, 18246 Rühn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2013 mit der OWI Hähnchengrill Rühn GmbH ehemals Ilberstedter Hähnchengrill GmbH mit Sitz in Rühn (Amtsgericht Rostock HRB 12557) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Offermanns-Willuhn OWI OHG, Rühn, Pustohler Chaussee, 18246 Rühn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2013 mit der OWI Hähnchengrill Plau GmbH mit Sitz in Rühn (Amtsgericht Rostock HRB 12231) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.