HRA 5408 PI: Ohl Media Network GmbH & Co. KG, Hohenaspe, Am Burndahl 34, 25582 Hohenaspe. Die Verschmelzung ist mit der am 01.12.2015 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Pinneberg, HRA 7684 PI ; vor Sitzverlegung und Umfirmierung: Ohl ETG Distribution GmbH & Co. KG mit Sitz in Garching-Hochbrück - Amtsgericht München HRA 85865) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 5408 PI: Ohl Media Network GmbH & Co. KG, Hohenaspe, Am Burndahl 34, 25582 Hohenaspe. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Ohl ETG Distribution GmbH & Co. KG mit Sitz in Garching-Hochbrück (Amtsgericht München, HRA 85865) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 5408 PI: Ohl Media Network GmbH & Co. KG, Hohenaspe, Am Burndahl 34, 25582 Hohenaspe. Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: Ohl Medien Logistik Verwaltungsgesellschaft mbH. Persönlich haftender Gesellschafter: Ohl ETG Distribution Verwaltungsgesellschaft mbH, Garching-Hochbrück (Amtsgericht München, HRB 156501); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRA 5408 PI: Firma vormals: Ohl Medien Logistik GmbH & Co. KG, Hohenaspe, Am Burndahl 34, 25582 Hohenaspe. Name der Firma jetzt: Ohl Media Network GmbH & Co. KG. Die Firma ist geändert.
Ohl Medien Logistik GmbH & Co. KG, HohenaspeAm Burndahl 34, 25582 Hohenaspe. Geschäftsanschrift: Am Burndahl 34, 25582 Hohenaspe..
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