HRA 1982: Ohlms Bauträger GmbH & Co. KG, Halle (Saale), Malachitweg 2, 06120 Halle (Saale). Die Verschmelzung wurde am 22.11.2018 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Lüneburg HRA 201646).
HRA 1982: Ohlms Bauträger GmbH & Co. KG, Halle (Saale), Malachitweg 2, 06120 Halle (Saale). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Olmsbau GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Halle (Saale) (Amtsgericht Lüneburg HRA 201646) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 1982: Ohlms Bauträger GmbH & Co. KG, Halle (Saale), Malachitweg 2, 06120 Halle (Saale). Von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Olmsbau GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg HRA 201646) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 1982: Ohlms Bauträger GmbH & Co. KG, Halle (Saale), Malachitweg 2, 06120 Halle (Saale). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Olmsbau GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Halle (Saale) (Amtsgericht Lüneburg HRA 201646) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 1982: Ohlms Bauträger GmbH & Co. KG, Halle (Saale), Malachitweg 2, 06120 Halle (Saale). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Ohlms Consulting GmbH, Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg HRB 2639), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sitz und Registerstelle geändert und ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Ohlms Verwaltungs GmbH, Sylt OT Westerland (Amtsgericht Flensburg HRB 12959 FL).
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