Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
18 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2023 sowie
der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung
und der Gesellschafterversammlung des übertragenden
Rechtsträgers vom selben Tag mit der OHLMS GmbH & Co. KG
mit Sitz in Sylt OT Westerland (HRA 8184 FL) verschmolzen.
c)
Geändert, nun:
Nach Erhöhung der Einlage um 100.000,00 EUR Kommanditist:
Ohlms, Andreas, Lüneburg, * ‒.‒.‒‒, Einlage: 300.000,00
EUR. |
a)
23.08.2023
Klapper |
HRA 201646: Ohlmsbau GmbH & Co. KG, Lüneburg, Stadtkoppel 36, 21337 Lüneburg. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Arends, Michael Ralf, Lüneburg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 201646: Ohlmsbau GmbH & Co. KG, Lüneburg, Stadtkoppel 36, 21337 Lüneburg. Prokura erloschen: Ravens, Dieter, Deutsch Evern, * ‒.‒.‒‒.
HRA 201646: Ohlmsbau GmbH & Co. KG, Lüneburg, Stadtkoppel 36, 21337 Lüneburg. Prokura erloschen: Harm, Nadine, Winsen (Luhe), * ‒.‒.‒‒.
HRA 201646: Ohlmsbau GmbH & Co. KG, Lüneburg, Stadtkoppel 36, 21337 Lüneburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Ohlms Bauträger GmbH & Co.KG mit Sitz in Halle (Saale) (Amtsgericht Stendal HRA 1982) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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