Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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b)
Vertretungsbefugnis geändert, nun:
Geschäftsführer:
Rieger, Hermann, Lauchheim, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt:
Geschäftsführer:
Dahl, Christian, Günzburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
09.07.2024
Strobel |
HRB 11725: Ohnhäuser GmbH, Wallerstein, Rudolf-Diesel-Straße 1, 86757 Wallerstein. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ohnhäuser, Marco, Nördlingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11725: Ohnhäuser GmbH, Wallerstein, Rudolf-Diesel-Straße 1, 86757 Wallerstein. Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2019 hat die Satzung neu gefasst.
HRB 11725: Ohnhäuser GmbH, Wallerstein, Rudolf-Diesel-Straße 1, 86757 Wallerstein. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der CMOR Composed Materials Ohnhäuser GmbH mit dem Sitz in Wallerstein und die Änderung des § 13 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Verschmelzung wird erst mit Eintragung der Verschmelzung wirksam. Neues Stammkapital: 154.000,00 EUR.
HRB 11725: Ohnhäuser GmbH, Wallerstein, Rudolf-Diesel-Straße 1, 86757 Wallerstein. Die CMOR Composed Materials Ohnhäuser GmbH mit dem Sitz in Wallerstein (Amtsgericht Augsburg HRB 22832) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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