HRA 113712: Oiltanking Tanklager Bremerhaven GmbH & Co. KG, Hamburg, Koreastraße 7, 20457 Hamburg. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: UTG Tanklager Bremerhaven Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremerhaven (Amtsgericht Bremen HRB 32094 HB). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Das Handelsgeschäft ist von dem alleinigen Gesellschafter UTG Unabhängige Tanklogistik GmbH, Bremerhaven (Amtsgericht Bremen HRB 5330 BHV), mit allen Aktiva und Passiva übernommen worden. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen.
HRA 113712: Oiltanking Tanklager Bremerhaven GmbH & Co. KG, Hamburg, Koreastraße 7, 20457 Hamburg. Nach Umfirmierung und Sitzverlegung nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: UTG Tanklager Bremerhaven Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremerhaven (Amtsgericht Bremen HRB 32094 HB), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 113712: Oiltanking Tanklager Bremerhaven GmbH & Co. KG, Hamburg, Admiralitätstr. 55, 20459 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Koreastraße 7, 20457 Hamburg.
HRA 113712:Bomin Tanklager Bremerhaven GmbH & Co. KG, Hamburg, Admiralitätstr. 55, 20459 Hamburg.Neue Firma: Oiltanking Tanklager Bremerhaven GmbH & Co. KG. Nach Umfirmierung Persönlich haftender Gesellschafter: Oiltanking Tanklager Bremerhaven Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 119917), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bomin Tanklager Bremerhaven GmbH & Co. KG, Hamburg, Admiralitätstr. 55, 20459 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.03.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.03.2013 mit der BOMINFLOT Bremerhaven Tanklager GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 56 876) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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