Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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c)
Geändert, nun
Kommanditist:
Oiltanking Deutschland GmbH & Co. KG, Hamburg (Amtsgericht
Hamburg HRA 98910), Haftsumme: 5.000.000,00 EUR. |
a)
23.07.2024
Damm
b)
Kommanditist/en mit der
Bezeichnung Haftsumme
gemäß Artikel 89 Absatz
2 EGHGB von Amts
wegen neu vorgetragen. |
8 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Am Strandkai 1, 20457 Hamburg |
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a)
17.07.2024
Rullmann |
HRA 113713: Oiltanking Tanklager Waltershof GmbH & Co. KG, Hamburg, Admiralitätstr. 55, 20459 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Koreastraße 7, 20457 Hamburg.
HRA 113713:Bomin Tanklager Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg, Admiralitätstr. 55, 20459 Hamburg.Neue Firma: Oiltanking Tanklager Waltershof GmbH & Co. KG. Nach Umfirmierung Persönlich haftender Gesellschafter: Oiltanking Tanklager Waltershof Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 119919), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Firma ist geändert worden.
Bomin Tanklager Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg, Admiralitätstr. 55, 20459 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.03.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.03.2013 mit der BOMINFLOT Tanklager GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 43 819) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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