Olaf Keller GmbH, Hückeswagen (Stahlschmidtsbrücke 8, 42499 Hückeswagen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Paul Riethmüller Inh. Olaf Keller e.K. am 25.05.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Olaf Keller GmbH, Hückeswagen (Stahlschmidtsbrücke 8, 42499 Hückeswagen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als bereits eingetragener Kaufmann unter der Firma Paul Riethmüller Inh. Olaf Keller e.K. mit Sitz in Hückeswagen (Amtsgericht Köln, HRA 16393) fortführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.