HRB 4655: Olaf Krautschat Tief- und Landschaftsbau GmbH, Sparow, OT Sparow 5, 17214 Nossentiner Hütte. Gemäß § 3 Absatz 1 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: OT Sparow 5, 17214 Nossentiner Hütte. Nicht mehr Geschäftsführer: Krautschat, Olaf, Sparow, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Krautschat, Susan, Nossentiner Hütte, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Krautschat Tief- und Landschaftsbau GmbH, Sparow (Dorfstraße 5, 17214 Sparow). Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie eine Änderung in § 16 (Gegenstand der Gesellschafterversammlung) beschlossen. Neue Firma: Olaf Krautschat Tief- und Landschaftsbau GmbH.
Krautschat Tief- und Landschaftsbau GmbH, Sparow (Dorfstraße 5, 17214 Sparow). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 11.12.2007 wirksam geworden.
Krautschat Tief- und Landschaftsbau GmbH, Sparow (Dorfstraße 5, 17214 Sparow). Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.350,00 EUR zu Zwecke der Ausgliederung und Übernahme von Teilen des Vermögens der Olaf Krautschat Garten- und Landschaftsbau e.K. (Amtsgericht Neubrandenburg HRA 1768) beschlossen. Stammkapital nun: 50.000,00 EUR. Geändert, nun: Geschäftsführer: Krautschat, Olaf, Sparow, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 05.08.2005 sowie des Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2005 Teile des Vermögens der Olaf Krautschat Garten- und Landschaftsbau e.K. mit Sitz in Nossentiner Hütte (Amtsgericht Neubrandenburg HRA 1768 ) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.