HRB 4887: Olaf Kronstätt Handelsvertretungen GmbH, Menden, Dahlbreite 3, 58708 Menden. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages und des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2015 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter Olaf Kronstätt Handelsvertretung e.K. (Amtsgericht Arnsberg HRA 7821) auftretenden Kaufmann Olaf Kronstätt übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.
HRB 4887: Olaf Kronstätt Handelsvertretungen GmbH, Menden, Dahlbreite 3, 58708 Menden. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Olaf Kronstätt Handelsvertretung e.K. am 25.08.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 4887: Olaf Kronstätt Handelsvertretungen GmbH, Menden, Dahlbreite 3, 58708 Menden. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages und des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2015 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter Olaf Kronstätt Handelsvertretung e.K. (Amtsgericht Menden HRA 7821) auftretenden Kaufmann Olaf Kronstätt übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.