HRB 37644: Olaf Stange GmbH, Bernsdorf, Hoyerswerdaer Str. 26-28, 02994 Bernsdorf/OL. Bestellt: Geschäftsführer: Mehnert, Jan, Kamenz OT Wiesa, * ‒.‒.‒‒; Stange, Anja, Schipkau OT Klettwitz, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Stange, Olaf, Bernsdorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 37644: Olaf Stange GmbH, Bernsdorf, Hoyerswerdaer Str. 26-28, 02994 Bernsdorf/OL. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.03.2018. Geschäftsanschrift: Hoyerswerdaer Str. 26-28, 02994 Bernsdorf/OL. Gegenstand des Unternehmens: Einzel-, Groß- und Internethandel mit Natursteinen; Bauelementen aus Metall, Kunststoff und Holz; Flachglas; Kachel- und Kaminöfen; Installationsbedarf für Gas-, Wasser- und Heizung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Stange, Olaf, Bernsdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Olaf Stange Stein Glas Kamin e.K mit dem Sitz in Bernsdorf (Amtsgericht Dresden, HRA 10243) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Ausgliederungsplan vom 14.03.2018.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.