Olbernhauer Landwirtschaftsbetrieb e.G., Olbernhau (Am Erbgericht 7, 09526 Olbernhau OT Blumenau). Ausgeschieden: Vorstand: Kordaß, Adelheid, Großhartmannsdorf OT Niedersaida, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Kaltofen, Rico, Olbernhau, * ‒.‒.‒‒.
Olbernhauer Landwirtschaftsbetrieb e.G., Olbernhau, (Am Erbgericht 7, 09526 Olbernhau OT Blumenau). Die Mitgliederversammlung vom 21.12.2009 hat die Neufassung der Satzung insbesondere in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 15 (Vertretung) und § 41 (Nachschusspflicht) beschlossen. Neuer Gegenstand: gemeinsame Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Eigentums- und Pachtflächen; Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, Tier- und Pflanzenproduktion, Züchtung, Bearbeitung, Lagerung, Veredelung, Verarbeitung und Vermarktung, Energieerzeugung und Verwertung; Dienstleistungen aller Art, die in irgendeinem Zusammenhang stehen mit landwirtschaftlicher Produktion, kommunalen Dienstleistungen, bürotechnischen Dienstleistungen, Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung, Landschaftsschutzes und Landschaftspflege sowie landeskulturelle und touristische Leistungen, Bau- und Erschließungsarbeiten sowie ausgewählte Dienstleistungen für die Bevölkerung und Unternehmen im ländlichen Raum; Ausgestaltung und Entwicklung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, verbunden mit der bestmöglichen erwerbswirtschaftlichen Verwertung der von Mitgliedern bereitgestellten Arbeitskraft, Vermietung und Verpachtung genossenschaftlicher Gebäude und Flächen; eine dem Förderzweck dienende Handelstätigkeit, Beteiligung an Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen im Rahmen dieses Gegenstandes und zum Zweck der Genossenschaft sind zulässig. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Vorsitzender: Helbig, Jürgen, Olbernhau, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Fiedler, Klaus, Sehmatal, * ‒.‒.‒‒. neu vorgetragen Vorstand: Kordaß, Adelheid, Großhartmannsdorf OT Niedersaida, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß §§ 22, 22a GenG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.