HRA 204060:Oldekamp GmbH & Co. KG, Emlichheim, Carl-Zeiss-Str. 2 A, 49824 Emlichheim.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 13.08.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
HRA 204060:Oldekamp GmbH & Co. KG, Emlichheim, Carl-Zeiss-Str. 2 A, 49824 Emlichheim.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.07.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 17.07.2014 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Henning Oldenkamp, Emlichheim, 24.11.1958 unter der Firma Henning Oldenkamp e.K. in Emlichheim (Amtsgericht Osnabrück HRA 204056) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 204060:Oldekamp GmbH & Co. KG, Emlichheim, Carl-Zeiss-Str. 2 A, 49824 Emlichheim.(Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Garten- und Landschaftsbaus, dessen Verwaltung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und die Vornahme aller damit verbundenen Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Carl-Zeiss-Str. 2 A, 49824 Emlichheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Oldekamp Verwaltungs GmbH, Emlichheim (Amtsgericht Osnabrück HRB 208264), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.