HRA 201601: Oldenburger Interior GmbH & Co. KG, Dinklage, Goethestraße 4, 49413 Dinklage. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: OM Aircraft Interior GmbH, Dinklage (Amtsgericht Oldenburg HRB 202778); OM Shop Interior GmbH, Dinklage (Amtsgericht Oldenburg HRB 202777).
HRA 201601: Oldenburger Interior GmbH & Co. KG, Dinklage, Goethestraße 4, 49413 Dinklage. Firmierung geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: OM Interior Verwaltungs-GmbH, Dinklage (Amtsgericht Oldenburg HRB 202787), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 201601: Oldenburger Interior GmbH & Co. KG, Dinklage, Goethestraße 4, 49413 Dinklage. Die Eintragung lfd. Nr. 2 wird bzgl. eines Schreibfehlers wie folgt berichtigt: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2017 mit der Oldenburger Aircraft Interior GmbH & Co. KG mit Sitz in Dinklage (Amtsgericht Oldenburg HRA 201597) verschmolzen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 201601: Oldenburger Yacht Interior GmbH & Co. KG, Dinklage, Sanderstraße 21, 49413 Dinklage. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: OM Aircraft Interior GmbH, Dinklage (Amtsgericht Oldenburg HRB 202778), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: OM Yacht Interior GmbH, Dinklage (Amtsgericht Oldenburg HRB 202787), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.07.2017 mit der Oldenburger Aircraft Interior GmbH & Co. KG mit Sitz in Dinklage (Amtsgericht Oldenburg HRA 201597) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 201601: Oldenburger Yacht Interior GmbH & Co. KG, Dinklage, Sanderstraße 21, 49413 Dinklage. Neue Firma: Oldenburger Interior GmbH & Co. KG. Änderung zur Geschäftsanschrift: Goethestraße 4, 49413 Dinklage. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: OM Shop Interior GmbH, Dinklage (Amtsgericht Oldenburg HRB 202777), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2017 mit der Oldenburger Shop Interior GmbH &Co. KG mit Sitz in Dinklage (Amtsgericht Oldenburg HRA 201591) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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