Oldenburger Presse- Vertrieb Hermann Lehmann GmbH & Co KG, Oldenburg, Wilhelmshavener Heerstraße 324, 26125 Oldenburg. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Oldenburger Presse-Vertrieb Rolf-Hermann Lehmann Beteiligungsgesellschaft mbH, Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 1924). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.09.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.09.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.09.2012 mit der Friesen Presse Vertrieb Willy Beutz GmbH & Co. KG mit Sitz in Wilhelmshaven (Amtsgericht Oldenburg HRA 130028) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
26125 Oldenburg
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Amtsgericht: Oldenburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG