HRB 16965: Oleimeulen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Neuss, Breite Straße 38, 41460 Neuss. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ELWISS Niederrhein GmbH am 02.09.2015 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 16965: Oleimeulen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Neuss, Breite Straße 38, 41460 Neuss. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25. August 2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25. August 2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25. August 2015 mit der ELWISS Niederrhein GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 17005) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Oleimeulen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Neuss, Breite Straße 38, 41460 Neuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 9. Januar 2013. Geschäftsanschrift: Breite Straße 38, 41460 Neuss. Gegenstand: Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Oleimeulen, Anne, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.