HRB 20314: Oliver Oepen Vermietungs GmbH, Euskirchen, Felix-Wankel-Straße 22, 53881 Euskirchen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Felix-Wankel-Straße 23, 53881 Euskirchen.
HRB 20314: Oliver Oepen Vermietungs GmbH, Euskirchen, Felix-Wankel-Straße 22, 53881 Euskirchen. Einzelprokura: Schmitz, Kevin, Euskirchen, * ‒.‒.‒‒.
Oliver Oepen Vermietungs GmbH, Euskirchen, Felix-Wankel-Straße 22, 53881 Euskirchen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.09.2013 wirksam geworden.
Oliver Oepen Vermietungs GmbH, Euskirchen, Felix-Wankel-Straße 22, 53881 Euskirchen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2013. Geschäftsanschrift: Felix-Wankel-Straße 22, 53881 Euskirchen. die Vermietung und Verpachtung von Werkzeug, Anlagen und Maschinen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Oepen, Oliver, Euskirchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Oliver Oepen Photovoltaik- und Elektrotechnik e.K., Euskirchen (Amtsgericht Bonn HRA 8221) nach Maßgabe des Beschlusses vom 12.08.2013 aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.