HRA 116518: Olympus Europa SE & Co. KG, Hamburg, Amsinckstraße 63, 20097 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Wendenstraße 20, 20097 Hamburg.
HRA 116518: Olympus Europa SE & Co. KG, Hamburg, Wendenstr. 14-18, 20097 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Amsinckstraße 63, 20097 Hamburg.
Olympus Europa SE & Co. KG, Hamburg, Wendenstr. 14-18, 20097 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die jeweiligen gesetzlichen Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafter sind befugt im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Olympus Europa SE & Co. KG, Hamburg, Wendenstr. 14-18, 20097 Hamburg. (Vertrieb und Service von medizinischen Endoskopen und anderer medizinischer Ausrüstung, Kameras, Mikroskopen, Audio Produkten, lndustrieendoskopen und zerstörungsfreier Prüftechnik, sowie damit zusammenhängende Produkte und Dienstleistungen ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Wendenstr. 14-18, 20097 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und dessen jeweilige gesetzlichen Vertreter sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Kommanditgesellschaft abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: Olympus Europa Management SE, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 126986). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Olympus Europa Holding GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 10554) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.06.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.