HRB 51982: Omega Mounting GmbH, Rodgau, Hügelstraße 5, 63110 Rodgau. Nicht mehr Geschäftsführer: Ripper, Katrin, Rodgau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 51982: Omega Mounting GmbH, Rodgau, Hügelstraße 5, 63110 Rodgau. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 12.08.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 51982: Omega Mounting GmbH, Rodgau, Hügelstraße 5, 63110 Rodgau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2019. Geschäftsanschrift: Hügelstraße 5, 63110 Rodgau. Gegenstand: Vertrieb, Montage, Herstellung, Verkauf, Instandhaltung und Wartung von mechatronischen Teilsystemen sowie alle hiermit in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ripper, Katrin, Rodgau, * ‒.‒.‒‒; Schott, Tobias, Rodgau, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Schott, Tobias, Rodgau, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Tobias Schott Omega Mounting e.K. in Rodgau (Amtsgericht Offenbach am Main HRA 42602) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.06.2019. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.