HRB 4309: Omikron Grundstücksentwicklung Verwaltungs-GmbH, Wachtendonk, Am Pulverturm 3, 47669 Wachtendonk. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 15.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.04.2021 mit der Epsilon Grundstücksentwicklung Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Wachtendonk (Amtsgericht Kleve, HRB 4204) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 4309: Omikron Grundstücksentwicklung Verwaltungs-GmbH, Wachtendonk, Am Pulverturm 3, 47669 Wachtendonk. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 15.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.04.2021 mit der Rathaus Arkaden Kaarst Verwaltungs GmbH mit Sitz in Straelen (Amtsgericht Kleve, HRB 4119) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 4309: Omikron Grundstücksentwicklung Verwaltungs-GmbH, Wachtendonk, Am Pulverturm 3, 47669 Wachtendonk. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 15.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.04.2021 mit der Beta Grundstücksentwicklung Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Wachtendonk (Amtsgericht Kleve, HRB 4188) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 4309: Omikron Grundstücksentwicklung Verwaltungs-GmbH, Wachtendonk, Am Pulvertrum 3, 47669 Wachtendonk. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.01.2020 mit der Pavo Grundstücksentwicklung Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Wachtendonk (Amtsgericht Kleve, HRB 4888) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 4309: Omikron Grundstücksentwicklung Verwaltungs-GmbH, Wachtendonk, Am Pulvertrum 3, 47669 Wachtendonk. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.01.2020 mit der Zeta Grundstücksentwicklung Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Wachtendonk (Amtsgericht Kleve, HRB 4284) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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