HRB 93811: Omikron Logistikpark Terminal 3 GmbH, Viernheim, Talhausstraße 14-16, 68766 Hockenheim. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Hockenheim. Der Sitz ist nach Hockenheim (jetzt Amtsgericht Mannheim HRB 734183) verlegt.
HRB 734183: Omikron Logistikpark Terminal 3 GmbH, Hockenheim, Talhausstraße 14-16, 68766 Hockenheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2014. Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Viernheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 93811) nach Hockenheim verlegt. Sitz verlegt; nun: Hockenheim. Geschäftsanschrift: Talhausstraße 14-16, 68766 Hockenheim. Gegenstand: Die Bebauung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden sowie alle damit zusammenhängender Geschäfte, insbesondere auch deren Vermietung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Quardon, Kai, Heusenstamm, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Omikron Logistikpark GmbH & Co Terminal 3 KG mit dem Sitz in Viernheim (Amtsgericht Darmstadt HRA 62033).
HRB 93811:Omikron Logistikpark Terminal 3 GmbH, Viernheim, Talhausstraße 14-16, 68766 Hockenheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2014. Geschäftsanschrift: Talhausstraße 14-16, 68766 Hockenheim. ist die Bebauung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden sowie alle damit zusammenhängender Geschäfte, insbesondere auch deren Vermietung. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Quardon, Kai, Heusenstamm, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Omikron Logistikpark GmbH & Co Terminal 3 KG mit dem Sitz in Viernheim (Amtsgericht Darmstadt, HRA 62033). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 62033:Omikron Logistikpark GmbH & Co. Terminal 3 KG, Viernheim, Lorscher Straße 4, 68519 Viernheim.Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Darmstadt, HRB 93811) am 23.12.2014 wirksam geworden.
HRA 62033:Omikron Logistikpark GmbH & Co. Terminal 3 KG, Viernheim, Lorscher Straße 4, 68519 Viernheim.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2014 im Wege des Formwechsels in die Omikron Logistikpark Terminal 3 GmbH mit Sitz in Viernheim umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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