HRA 43: Omnibus Wunder e.K., Hollfeld, Oberes Tor 19, 96142 Hollfeld. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt: Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Die Reisebus Wunder GmbH mit Sitz in Hollfeld (Amtsgericht Bayreuth, HRB 3912) hat auf Grund des Verschmelzungsvertrages und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.12.2017 im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme ihr Vermögen als Ganzes ohne Abwicklung auf die alleinige Gesellschafterin Beate Arnold übertragen. Diese führt das bisher von der GmbH betriebene Handelsgeschäft in ihrem bestehenden Einzelunternehmen weiter. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
96142 Hollfeld
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Amtsgericht: Bayreuth
Rechtsform: eK