HRA 203469: Omnibusbetrieb Schniering GmbH & Co. KG, Diepenau, Bahnhofstr. 26, 31603 Diepenau. Einzelprokura: Bohm, Andrea, Bünde, * ‒.‒.‒‒.
HRA 203469: Omnibusbetrieb Schniering GmbH & Co. KG, Diepenau, Bahnhofstr. 26, 31603 Diepenau. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Omnibusbetrieb Schniering Diepenau GmbH mit Sitz in Diepenau (Amtsgericht Walsrode HRB 206767) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Omnibusbetrieb Schniering Minden GmbH mit Sitz in Diepenau (Amtsgericht Walsrode HRB 206769) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Omnibusbetrieb Schniering Stolzenau GmbH mit Sitz in Diepenau (Amtsgericht Walsrode HRB 206771) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 203469: Omnibusbetrieb Schniering GmbH & Co. KG, Diepenau, Bahnhofstr. 26, 31603 Diepenau. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 25.08.2017 das von dem Einzelkaufmann Friedrich, Reinhard, Diepenau, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Omnibusbetrieb Schniering, Inh. Reinhard Friedrich e.K. in Diepenau (Amtsgericht Walsrode, HRA 203421) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 203469: Omnibusbetrieb Schniering GmbH & Co. KG, Diepenau, Bahnhofstr. 26, 31603 Diepenau. (Gegenstand des Unternehmens ist das Erbringen von Beförderungsleistungen mit Omnibussen, sowie das Verwalten von eigenem Vermögen und die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere solchen, die Beförderungsleistungen mit Omnibussen erbringen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 26, 31603 Diepenau. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Omnibusbetrieb Schniering Verwaltungs GmbH, Diepenau (Amtsgericht Walsrode HRB 206757), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.