Omniga GmbH & Co. KG, Regensburg, Bischof-von-Henle-Str. 2b, 93051 Regensburg. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: OGPV KG, Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRA 8722); Omniga Verwaltungs GmbH, Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 12529). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft ist erloschen.
Omniga GmbH & Co. KG, Regensburg, Domplatz 3, 93047 Regensburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bischof-von-Henle-Str. 2b, 93051 Regensburg.
Omniga GmbH & Co. KG, Regensburg, Domplatz 3, 93047 Regensburg. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: OGPV KG, Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRA 8722), von der Vertretung ausgeschlossen.
Omniga GmbH & Co. KG, Regensburg, Domplatz 3, 93047 Regensburg. Die Apireon GmbH mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 9032) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Omniga GmbH & Co. KG, Regensburg, Domplatz 3, 93047 Regensburg. Die Amicada Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 10721), die Smilingbits Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 10720) und die TwinPlan Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 10722) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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