HRB 181222: Oncor Beteiligungen GmbH, Unterföhring, Landkreis München, Feringastraße 7, 85774 Unterföhring. Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2021 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Oncor Capital GmbH.
HRB 181222: Oncor Beteiligungen GmbH, Unterföhring, Landkreis München, Feringastraße 7, 85774 Unterföhring. Geschäftsführer: Knaack, Stephan, Bornheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 181222: Oncor Beteiligungsverwaltungs GmbH, Unterföhring, Landkreis München, Feringastraße 7, 85774 Unterföhring. Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2018 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Oncor Beteiligungen GmbH.
HRB 181222: Oncor Beteiligungsverwaltungs GmbH, Unterföhring, Landkreis München, Feringastraße 7, 85774 Unterföhring. Die Oncor Beteiligungsverwaltungs GmbH mit dem Sitz in Wien/Österreich (Österreichisches Firmenbuch 279528) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.02.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 15.05.2017 und 17.05.2017 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 181222: Oncor Beteiligungsverwaltungs GmbH, Unterföhring, Landkreis München, Feringastraße 7, 85774 Unterföhring. Die Gesellschaft hat am 27.02.2017 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Oncor Beteiligungsverwaltungs GmbH mit dem Sitz in Wien, Republik Österreich / (FN 279528x) eingereicht. Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft:Gemäß § 13 Abs 1 EU-VerschG ist den Gläubigern einer Gesellschaft, die ihr Vermögen auf eine aus der Verschmelzung hervorgehende Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat überträgt, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekanntgemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, für die bis dahin entstehenden Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sie nach Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft. Im gegenständlichen Fall ist die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen von Oncor Beteiligungsverwaltungs GmbH mit Sitz in Wien gleich hoch wie die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen von Oncor Beteiligungsverwaltungs GmbH mit Sitz in Unterföhring.Bekannte Gläubiger der Oncor Beteiligungsverwaltungs GmbH mit Sitz in Wien werden, soweit vorhanden, unmittelbar von der grenzüberschreitenden Verschmelzung und der Modalitäten für die Ausübung ihrer flechte verständigt. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Falle des lnsolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, Oncor Beteiligungsverwaltungs GmbH mit Sitz in Wien, die Sicherheitsleistung begehren, werden ersucht, sich zu diesem Zweck schriftlich binnen zwei Monaten nach dem heutigen Tag bei Oncor Beteiligungsverwaltungs GmbH mit Sitz in Wien an der Geschäftsanschrift 1010 Wien, Schubertring 9-11, unter Hinweis auf ihre Forderung(en) zu melden.Der nachgelagerte Gläubigerschutz nach § 226 AktG bleibt davon unberührt. Dieser sieht vor, dass den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Oncor Beteiligungsverwaltungs GmbH mit Sitz in Unterföhring zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Alleingesellschafter der übertragenden Gesellschaft ist Herr Oliver Tamimi geb. ‒.‒.‒‒. Die übertragende Gesellschaft hat sohin keine Minderheitsgesellschafter sodass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter der übertragenden Gesellschaft entfallen können.Unter der nachfolgenden Anschrift können kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der flechte der Gläubiger eingeholt werden:Oncor Beteiligungsverwaltungs GmbH Schubertring 9-11 1010 Wien Republik ÖsterreichGemäß § 8 Abs 3 EU-VerschG werden den Gläubigern und Gesellschaftern der übertragenden Gesellschaft auf Verlangen unverzüglich und kostenlos Abschriften der in § 221 a Abs 2 AktG bezeichneten und nachstehend angeführten Unterlagen erteilt: Verschmelzungsplan samt Beilagen. Jahresabschlüsse und Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, und zwar sowohl von Oncor Beteiligungsverwaltungs GmbH mit Sitz in Wien als auch von Oncor Beteiligungsverwaltungs GmbH mit Sitz in Unterföhring, für die letzten drei Geschäftsjahre; die Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31.10.2016; der gemeinsame Verschmelzungsbericht der Geschäftsführer der übertragenden Gesellschaft und der Geschäftsführer der übernehmenden Gesellschaft.Die genannten Unterlagen liegen auch am Sitz von Oncor Beteiligungsverwaltungs GmbH mit Sitz in Wien zur Einsicht der Gesellschafter und Gläubiger auf.Danach können Gläubiger der übernehmenden Kapitalgesellschaft nach § 1 22a Abs 2 iVm § 22 dtUmwG einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegen die Oncor Beteiligungsverwaltungs GmbH mit Sitz in Unterföhring geltend machen, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung in das Register des Sitzes von Oncor Beteiligungsverwaltungs GmbH mit Sitz in Unterföhring nach § 19 Abs 3 dtUmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich bei der Oncor Beteiligungsverwaltungs GmbH mit Sitz in Unterföhring anmelden und glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Sicherheit kann beispielsweise durch eine Bürgschaft oder Hinterlegung von Geld geleistet werden. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nicht, soweit Befriedigung verlangt werden kann. So sind beispielsweise fällige Forderungen nicht sicherungsbedürftig, weil der Gläubiger seine Forderung klageweise durchsetzen kann. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 dtUmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, soweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmiffelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr kann etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches bestehen.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber Oncor Beteiligungsverwaltungs GmbH mit Sitz in Unterföhring unter der Geschäftsanschrift Feringastraße 7, 85774 Unterföhring, Deutschland geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Anspruch auf Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister von Oncor Beteiligungsverwaltungs GmbH mit Sitz in Unterföhring geltend gemacht werden muss.Alleingesellschafterin der übernehmende Gesellschaft ist die übertragende Gesellschaft, Oncor Beteiligungsverwaltungs GmbH mit Sitz in Wien. Die übernehmende Gesellschaft hat sohin keine Minderheitsgesellschafter sodass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter der übernehmenden Gesellschaft entfallen können. Unter der nachfolgenden Anschrift können kostenlos vollständige Auskünften über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der übernehmenden Gesellschaft eingeholt werden Oncor Beteiligungsverwaltungs GmbH Feringastraße 7 D-85774 Unterföhhng Bundesrepublik Deutschland