OneCircle Communication GmbH, Düsseldorf (Clarissenstr. 63, 40549 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Euro RSCG 4 D GmbH am 18.09. 2006 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
OneCircle Communication GmbH, Düsseldorf (Clarissenstr. 63, 40549 Düsseldorf). Der mit der OneCircle GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 42358) am 08.08.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 15.12.2005 zum 31.12.2005 aufgehoben worden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Euro RSCG 4D GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 26406) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Jeder Gläubiger der Gesellschaft kann von der OneCircle GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 42358) Sicherheitsleistung entsprechend § 303 AktG für jeden Anspruch verlangen, der vor dieser Bekanntmachung begründet worden ist, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihr meldet.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
OneCircle Communication GmbH, Düsseldorf (Fritz-Vomfelde-Straße 34, 40547 Düsseldorf). Bestellt als Geschäftsführer: Steinbach, Jan, Ratingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.