OneVision Software Entwicklungs Verwaltungs GmbH, Regensburg, Dr. Leo-Ritter-Str. 9, 93049 Regensburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2012 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2012 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 20.12.2012 mit der OneVision Software AG mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 8015) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Regensburg
Rechtsform: GmbH