Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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|
|
c)
Personendaten (Name und Wohnort) geändert und im Wege der
Sonderrechtsnachfolge ausgeschieden:
Kommanditist:
Tuscher, Johann, Sinzing, * ‒.‒.‒‒,
Haftsumme: 100,00 EUR
Dadurch im Wege der Sonderrechtsnacholge Haftsumme(n)
erhöht und Personendaten (Wohnort) geändert, nun:
Kommanditist:
Zierhofer, Robert, Simbach am Inn, * ‒.‒.‒‒,
Haftsumme: 10.000,00 EUR |
a)
12.11.2024
Schießl |
HRA 7674: Onedrop GmbH & Co. KG, Neutraubling, Sudetenstr. 26, 93073 Neutraubling. Sitz verlegt, nun: Regensburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Dr.-Leo-Ritter-Str. 2, 93049 Regensburg. Sitz und Firma berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Onedrop Verwaltungs GmbH, Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 10570), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 7674: Onedrop Solutions GmbH & Co. KG, Neutraubling, Sudetenstr. 26, 93073 Neutraubling. Firma geändert, nun: Onedrop GmbH & Co. KG.
Onedrop Solutions GmbH & Co. KG, Neutraubling, Sudetenstr. 26, 93073 Neutraubling.Geschäftsanschrift: Sudetenstr. 26, 93073 Neutraubling.
Onedrop Solutions GmbH & Co. KG, Neutraubling (Neugablonzer Str. 1, 93073 Neutraubling). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 27.04.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.04.2007 das Vermögen der Fa. Onedrop Solutions e.K. mit dem Sitz in Neutraubling (AmtsgerichtRegensburg HRA7496) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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