HRB 5764: Onimus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken, August-Klein-Straße 26, 66123 Saarbrücken. Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma, Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie der Firma beschlossen. Neue Firma: Onimus GmbH. Neuer Gegenstand: Die Repräsentanz und Beratung franz. Hersteller im Bereich Sekundärpackmittel bei der deutschsprachigen pharmazeutischen und kosmetischen Industrie i.S. der Implementierung der dazu notwendigen Maßnahmen wie Recherche, Audits, projektbezogene Beratung sowie Kommunikation unter Berücksichtigung der allgemeinen GMP-Regelwerke, das Halten und Verwalten von Beteiligungen und Immobilien.
Onimus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken, August-Klein-Straße 26, 66123 Saarbrücken.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2010 mit der Dr. Onimus Zwo GmbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 16093) als übertragendem Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Onimus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken, August-Klein-Straße 26, 66123 Saarbrücken.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2010 mit der Dr. Onimus Consulting GmbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtgericht Saarbrücken, HRB 10094) als übertragendem Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Geschäftsanschrift: August-Klein-Straße 26, 66123 Saarbrücken. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Onimus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken (Weinbergweg 15, 66119 Saarbrücken). Die Gesellschafterversammlung hat am 03.08.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 200.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 102.258,37 um 41,63 EUR auf 102.300,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Gesellschafter)zu ändern.
Onimus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken (Weinbergweg 15, 66119 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2006 und der Gesellschafterversammlung der Firma Onimus Pharmaprint Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom 03.08.2006, der Gesellschafterversammlung der Firma OM² Onimus MultiMedia GmbH vom 03.08.2006 und der Gesellschafterversammlung der Firma Werbeagentur Onimus Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Onimus Pharmaprint Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Kleinblittersdorf (AG Saarbrücken HRB 8149) sowie mit der OM² Onimus MultiMedia GmbH mit Sitz in Kleinblittersdorf (AG Saarbrücken HRB 8150) und der Werbeagentur Onimus Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Kleinblittersdorf (AG Saarbrücken HRB 8131) als übertragende Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme -verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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