HRB 62675: Onlinewerft GmbH, Köln, Nohlstraße 24-26, 50733 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer (2) und mit ihr die Sitzverlegung nach Odenthal beschlossen. Odenthal. Änderung zur Geschäftsanschrift: Heidberger Straße 21d, 51519 Odenthal.
Onlinewerft GmbH, Köln (Nohlstraße 26-26, 50733 Köln). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Onlinewerft e.K. (Amtsgericht Köln, HRA 25784) am 19.03.2008 wirksam geworden.
Onlinewerft GmbH, Köln (Nohlstraße 26-26, 50733 Köln). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand sind Computerberatungsdienste, Computersoftwareberatung, Datenverwaltung auf Servern, Design von Homepages und Webseiten, Dienstleistungen eines Graphikers, Zurverfügungstellung von elektronischen Speicherplätzen (Webspace) im Internet, Vermietung von Webservern, Präsentation von Waren und Dienstleistungen im Internet, Präsentation von Firmen im Internet und anderen Medien, Zusammenstellung von Daten in Computerbanken, Dienstleistungen einer Werbeagentur, sowie die Bereitstellung des Zugriffs auf Computerprogramme in Datennetzen, auf Informationen im Internet, von Plattformen und Portalen im Internet; E-Mail-Dienst; Nachrichten- und Bildübermittlung mittels Computer; Weiterleiten von Nachrichten aller Art an Internet-Adressen; Sammeln und liefern von Nachrichten; Stammkapital: 25.000,00 EUR. Vertretung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nies, Thomas, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Onlinewerft e.K. Inh. Thomas Nies mit Sitz in Köln (AG Köln HRA 25784) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 21.02.2008. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.