HRB 179375 B: Firma / Name vormals: ENGIE Kraftwerk Farge GmbH & Co. KGaA, Berlin, Bertolt-Brecht-Platz 3, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Bertolt-Brecht-Platz 3, 10117 Berlin; Änderung zu Nr. 1: Persönlich haftender Gesellschafter: Onyx Generation Management GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 177763 B); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Der Beherrschungs- und Gewinnsabführungsvertrag besteht nach Firmenänderung nunmehr mit der Onyx Germany GmbH
HRB 179375 B: Onyx Kraftwerk Farge GmbH & Co. KGaA, Berlin, Alte Jakobstraße 77, 10179 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG).
HRB 179375 B: Firma / Name vormals: ENGIE Kraftwerk Farge GmbH & Co. KGaA, Berlin, Alte Jakobstraße 77, 10179 Berlin. Firma: Onyx Kraftwerk Farge GmbH & Co. KGaA; Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Alte Jakobstraße 77, 10179 Berlin; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.04.2020 ist die Satzung neu gefasst.
HRB 179375 B: ENGIE Kraftwerk Farge GmbH & Co. KGaA, Berlin, Friedrichstraße 200, 10117 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG).
HRB 179375 B: ENGIE Kraftwerk Farge GmbH & Co. KGaA, Berlin, Friedrichstraße 200, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der mit der ENGIE Deutschland AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 140624 B) bestehende Ergebnisabführungsvertrag ist mit Ablauf des 30.11.2019 beendet worden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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