Onyx Technologie und Handels GmbH, Düsseldorf (Königsallee 106, 40215 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Onyx Technologie und Handels GmbH, Düsseldorf (Königsallee 106, 40215 Düsseldorf). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Wochen festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Das Widerspruchsrecht steht jedem zu, der an der Unterlassung der Löschung ein berechtigtes Interesse hat. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf -Registergericht-, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach dem Datum der Bekanntmachung der Löschungsankündigung bei dem Amtsgericht - Registergericht - Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit dem Tage der Bekanntmachung der Löschungsankündigung in dem für die Bekanntmachung der Eintragungen in das Handelsregister bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem nach § 10 des Handelsgesetzbuches. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Löschungsankündigung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Onyx Technologie und Handels GmbH, Düsseldorf (Königsallee 106, 40215 Düsseldorf). Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (500 IN 230/08) vom 29.09.2010 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft gemäß § 26 InsO rechtskräftig abgewiesen worden. Die Gesellschaft ist damit kraft Gesetzes aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
R & R Bau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (Königsallee 106, 40215 Düsseldorf).Der Sitz ist nach Düsseldorf (jetzt Amtsgericht Düsseldorf, HRB 57071) verlegt.
Onyx Technologie und Handels GmbH, Düsseldorf (Königsallee 106, 40215 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.04.1996, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 1 Abs. 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 42292) nach Düsseldorf sowie in Ziff. 1 Abs. 2 und damit der Firma (bisher: R & R Bau Gesellschaft mit beschränkter Haftung) beschlossen, ferner die Änderung der Ziff. und damit des Gegenstandes, weiter die Umstellung des Stammkapitals von 50.000,00 DEM auf 25.564,59 EUR und die Erhöhung um 4.435,41 EUR auf 30.000,00 EUR unter entsprechender Änderung der Ziff. 3, schließlich die Änderung der Ziff. 5 (Gesellschafterversammlung). Gegenstand: Die Ausführung von feuertechnischen Installationsarbeiten, Dämmungs- und Schallschutzisolierungen für alle Arten von Industrie- und Energieanlagen und des Hoch- und Ingenieurbaus als Generalunternehmer; der Handel mit den zu den Tätigkeitsbereichen gehörenden Materialien und Ausrüstungen sowie deren Im- und Export; die Vermittlung von Verträgen und Aufträgen aller Art; der Im- und Export mit Waren aus dem Bereich der Dämmungs- und Schallschutzisolierungen sowie feuertechnischen Installationsarbeiten für alle Arten von Industrie- und Energieanlagen, soweit dafür keine besonderen Genehmigungen erforderlich sind., soweit dafür keine besonderen Genehmigungen erforderlich sind. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Nicht mehr Geschäftsführer: Rakic, Ankica, Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Minokovic, Vule, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒.