HRB 75633: Opal 54. GmbH, Frankfurt am Main, c/o Watermark Global GmbH, Schillerstr. 15-17, 60313 Frankfurt am Main. Der mit der Opal 54 Mid GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 80370) am 15.08.2008 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 04.01.2016 zum Ablauf des 04.01.2016 aufgehoben. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.01.2016 im Wege des Formwechsels in die Opal 54. GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 48855) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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