Koch Frischdienst GmbH, Saarbrücken, Nobelstraße 1-3, 66130 Saarbrücken. Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Pfalzgut Frischdienst GmbH, Waldfischbach -Burgalben (Amtsgericht Zweibrücken, HRB 22241) wurde am 30.08.2012 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.UmwG. Der Rechtsträger ist erloschen. Der mit der Pfalzgut Frischdienst GmbH mit Sitz in Waldfischbach - Burgalben (Amtsgericht Zweibrücken, HRB 22241) am 16.11.2006 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Verschmelzung beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der anderen Vertragsteil hat den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Koch Frischdienst GmbH, Saarbrücken, Nobelstraße 1-3, 66130 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.07.2012 mit der Pfalzgut Frischdienst GmbH mit Sitz in Waldfischbach-Burgalben (Amtsgericht Zweibrücken, HRB 22241) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Koch Frischdienst GmbH, Saarbrücken, Nobelstraße 1-3, 66130 Saarbrücken.Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Handel mit und der Vertrieb von Nahrungsmitteln jeder Art sowie von verwandten Artikeln und Transporte jeder Art. Geschäftsanschrift: Nobelstraße 1-3, 66130 Saarbrücken.
Koch Frischdienst GmbH, Saarbrücken (Nobelstr. 1-3, 66130 Saarbrücken). Zwischen der Gesellschaft und der Pfalzgut Frischdienst GmbH, Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken HRB 22241), als herrschender Gesellschaft ist am 16.11.2006 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 16.11.2006 zugestimmt hat. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag sowie die zustimmenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen Bezug genommen.
Opal 70. GmbH, Frankfurt am Main (Nobelstraße 1-3, 66130 Saarbrücken).Der Sitz ist nach Saarbrücken (jetzt AG Saarbrücken HRB 15679) verlegt.
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