HRB 82936: Opel Leasing GmbH, Rüsselsheim, Mainzer Straße 190, K65/PKZ 98-01, 65428 Rüsselsheim. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Opel Bank S.A. mit Sitz in Rueil-Malmaison / Frankreich (nach Verlegung nun: Registre de Commerce et des Sociétés von Versailles, Identifikationsnummer 562 068 684 R.C.A. Versailles) am 02.12.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 82936: Opel Leasing GmbH, Rüsselsheim, Mainzer Straße 190, K65/PKZ 98-01, 65428 Rüsselsheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 22.06.2020 mit der Opel Bank S.A. mit Sitz in Rueil-Malmaison / Frankreich (Registre du Commerce et des Sociétés von Nanterre, Identifikationsnummer 562 068 684 R.C.A. Nanterre) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem französischen Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 82936: Opel Leasing GmbH, Rüsselsheim, Mainzer Straße 190, K65/PKZ 98-01, 65428 Rüsselsheim. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Opel Bank S.A., Rueil-Malmaison, Frankreich eingereicht worden. Die Geschäftsführung der Opel Leasing GmbH mit Sitz in Rüsselsheim, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 82936, und der Verwaltungsrat der Opel Bank S.A. mit Sitz in Rueil-Malmaison, Frankreich, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) von Nanterre unter der Identifikationsnummer 562068684 RCS Nanterre, beabsichtigen, die Opel Leasing GmbH als übertragende Rechtsträgerin auf die Opel Bank S.A. als übernehmende Rechtsträgerin unter Auflösung ohne Abwicklung grenzüberschreitend zu verschmelzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Für die beteiligten Gesellschaften werden daher gemäß § 122d Satz 2 UmwG i.V.m. § 10 HGB die folgende Angaben bekannt gemacht:1. Der Entwurf des Verschmelzungsplans wurde gemäß § 122d Satz 1 UmwG beim Handelsregister in Darmstadt eingereicht.2. Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: 2.1 Opel Leasing GmbH (übertragende Rechtsträgerin):(a) Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (b) Firma: Opel Leasing GmbH(c) Sitz: Rüsselsheim, Deutschland(d) Geschäftsadresse: Mainzer Straße 190, 65428 Rüsselsheim. 2.2 Opel Bank S.A. (übernehmende Rechtsträgerin):(a) Rechtsform: Französische Aktiengesellschaft (Société Anonyme)(b) Firma: Opel Bank S.A.(c) Sitz: Rueil-Malmaison, Frankreich(d) Geschäftsadresse: ZAC Rueil 2000, 7 rue Henri Ste Claire Deville, 92500 Rueil-Malmaison, Frankreich.3. Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind bei nachstehenden Registern unter folgenden Registernummern eingetragen:3.1 Opel Leasing GmbH:Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter der Registernummer HRB 82936.3.2 Opel Bank S.A.:Handels- und Gesellschaftsregister von Nanterre unter der Identifikationsnummer 562068684 RCS (Registre de Commerce et des Sociétés) Nanterre .4. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können:4.1 Rechte der Gläubiger:(a) Opel Leasing GmbH:Gemäß § 122j Abs. 1 UmwG ist den Gläubigern der Opel Leasing GmbH Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei (2) Monaten nach dem Tag dieser Mitteilung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Opel Leasing GmbH unter deren Geschäftsanschrift in der Mainzer Straße 190, 65428 Rüsselsheim, geltend zu machen.Der Anspruch ist in der Anmeldung substantiiert und schlüssig nach den Regeln des Zivilprozesses darzulegen. Das Begehren muss dabei hinreichend deutlich erkennen lassen, dass der Gläubiger wegen einer bestimmten Forderung Sicherheitsleistung verlangt. Bloße Anfragen sind keine Anmeldungen. Der Rechtsgrund der Forderung, d.h. der der Forderung zugrunde liegende Sachverhalt, muss in der Anmeldung angegeben werden. Die Anmeldung hat gemäß § 122j Abs. 1 UmwG schriftlich zu erfolgen. Eine Anmeldung durch Telefax oder Email reicht nicht aus. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nicht, soweit Befriedigung verlangt werden kann. So sind beispielsweise fällige Forderungen nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klageweise durchsetzen kann. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Opel Leasing GmbH gemäß § 122j Abs. 1 UmwG nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Glaubhaftmachung bedarf der Schriftform. Die Mittel der Glaubhaftmachung (z.B. Urkunden, Versicherung an Eides statt) sind beizugeben. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Opel Leasing GmbH gemäß § 122j Abs. 2 UmwG nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu fünfzehn (15) Tage nach dem Tag dieser Bekanntmachung entstanden sind. Die Opel Leasing GmbH wird vollständig auf die Opel Bank S.A. verschmolzen werden. Letztere wird damit neue Schuldnerin aller bislang gegen die Opel Leasing GmbH bestehenden Forderungen sein. Etwaige Gläubigerrechte sind ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung allein gegenüber der Opel Bank S.A. geltend zu machen.(b) Opel Bank S.A.Gemäß Artikel L. 236-14 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de Commerce) haben die Gläubiger der Opel Bank S.A. das Recht, der Verschmelzung zum Schutze ihrer Rechte zu widersprechen. Dieses Widerspruchsrecht kann von jedem Gläubiger unter der Voraussetzung ausgeübt werden, dass die Forderung dieses Gläubigers vor Bekanntmachung des Verschmelzungsplans bereits fällig war.Um der Verschmelzung zu widersprechen, muss der Gläubiger gemäß Artikel R. 236-8 des französischen Handelsgesetzbuchs binnen dreißig (30) Tagen nach Bekanntmachung der Verschmelzung, in (i) dem offiziellen Bekanntmachungsblatt für Eintragungen im französischen Handelsregister (Bulletin Officiel des Annonces Civiles et Commerciales - BODACC) sowie (ii) einem amtlichen Mitteilungsblatt (Journal d'Annonces Légales - JAL), Widerspruch bei dem für die Opel Bank S.A. zuständigen Handelsgericht erheben, wobei die dreißig (30) Tagesfrist mit Datum der letzten der beiden oben genannten Bekanntmachungen zu laufen beginnt. Der Bestand der Forderung des Gläubigers ist hierbei durch geeignete Unterlangen nachzuweisen.Wird dem Widerspruch stattgegeben, so kann das französische Handelsgericht entweder die vollständige Erfüllung der Forderung des Gläubigers oder, wenn die Opel Bank S.A. als übernehmende Gesellschaft dem zustimmt, die Leistung ausreichender Sicherheiten anordnen. Kommt es entgegen der Anordnung des Handelsgerichts nicht zur vollständigen Erfüllung der Forderung des Gläubigers oder der Leistung der vom Handelsgericht für ausreichend erachteten Sicherheiten, ist die Verschmelzung gegenüber dem widersprechenden Gläubiger nicht verbindlich. Der Widerspruch gegen die Verschmelzung hindert nicht die weitere Umsetzung des Verschmelzungsvorhabens. Die Anwendung vertraglicher Abreden, denen zufolge der Gläubiger im Falle einer Verschmelzung der Opel Bank S.A. mit einer anderen Gesellschaft die sofortige Erfüllung seiner Forderungen verlangen kann, wird durch das Widerspruchsverfahren nach Artikel L. 236-14 des französischen Handelsgesetzbuchs nicht ausgeschlossen. 4.2 Rechte der Minderheitsgesellschafter(a) Opel Leasing GmbHEin Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern gemäß § 122h UmwG und § 122i UmwG ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.(b) Opel Bank S.A.Infolge der Nichtanwendbarkeit der vorgenannten Regelungen des deutschen Rechts müssen die Anteilsinhaber der Opel Bank S.A. nicht gemäß Artikel L. 236-28 Abs. 2 des französischen Handelsgesetzbuchs darüber beschließen, ob die vom deutschen Recht vorgesehenen Verfahren zum Schutze von Minderheitsgesellschaftern Anwendung finden. An der Opel Bank S.A. werden 0,07 % der Geschäftsanteile von Minderheitsgesellschaftern gehalten. Für grenzüberschreitende Verschmelzungsvorgänge sieht das französische Recht keine spezifischen Regelungen betreffend den Schutz der Minderheitsgesellschafter vor; vielmehr gelten die allgemeinen Vorschriften, die auf einen nationalen Verschmelzungsvorgang Anwendung finden. Im Falle einer nationalen Verschmelzung beschränken sich die Rechte der Minderheitsgesellschafter auf Informationsrechte und auf den Schutz der Minderheitsgesellschafter vor einem Missbrauch der Rechte durch die Mehrheitsgesellschafter.Im Hinblick auf die Informationsrechte der Minderheitsgesellschafter legt das französische Recht fest (Artikel R. 236-3 ff. des französischen Handelsgesetzbuchs), dass die an dem Verschmelzungsvorgang beteiligte französische Gesellschaft ihren Gesellschaftern den Entwurf des Verschmelzungsplans, den Verschmelzungsbericht, die Zwischenabschlüsse (sofern vorhanden), den geprüften Jahresabschluss, den Geschäftsbericht der Geschäftsführung sowie die Berichte der Abschlussprüfer für die letzten drei Geschäftsjahre betreffend die an dem Verschmelzungsvorgang beteiligten Gesellschaften in ihren Geschäftsräumen zur Verfügung stellen muss.Hinsichtlich des Schutzes der Minderheitsgesellschafter vor einem Missbrauch der Rechte durch die Mehrheitsgesellschafter gelten die allgemeinen Regeln.4.3 Anschrift zur Einholung von Auskünften im Sinne von § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG: Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden: Opel Leasing GmbH, Mainzer Straße 190, 65428 Rüsselsheim, Deutschland.
HRB 82936: Opel Leasing GmbH, Rüsselsheim, Mainzer Straße 190, K65/PKZ 98-01, 65428 Rüsselsheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Paulat, Erhard, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒; Schrimpf, Klaus Hans, Rüsselsheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Charles, Jean-Baptiste, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 82936: Opel Leasing GmbH, Rüsselsheim, Mainzer Straße 190, K65/PKZ 98-01, 65428 Rüsselsheim. Prokura erloschen: Leibold, Steven, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒.
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