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a)
Open Embassy gGmbH
b)
Bonn
Geschäftsanschrift:
Raiffeisenstraße 2, 53113 Bonn
c)
1. Der denkmalgerecht sanierte
"Amerikanische Club" (Martin-Luther-King-
Straße 12, 53175 Bonn) wird in einen
offenen und geschützten Raum für die
Arbeit an den Herausforderungen für
Demokratie, Offenheit, Inklusion und
Toleranz transformiert.
Die Gesellschaft setzt sich für den Erhalt
und die Pflege des Denkmals des
ehemaligen Amerikanischen Clubs ein und
betreibt und unterstützt die
Gemeinwesenarbeit rund um den
Amerikanischen Club in Bad Godesberg
und den angrenzenden Stadtteilen in Bonn
zur Erreichung der in Ziffer 3a) bis h)
genannten Zwecke.
2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist
selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
a) der Heimatpflege im Sinne der Pflege
der Verbundenheit mit der Heimat als
sozialem Erfahrungs- und
Zugehörigkeitsraum und den ihm
innewohnenden Bildungswert
b) des Denkmalschutzes und der
Denkmalpflege
c) des demokratischen Staatswesens
d) der internationalen Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens
e) von Kunst und Kultur
f) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe
g) der Jugend- und Altenhilfe
h) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger
Gesellschaftszwecke
4. Die Gesellschaftszwecke werden
insbesondere verwirklicht durch folgende
satzungsmäßige Maßnahmen, wobei die
aus der Vermietung der Immobilie der
Gesellschaft erwirtschafteten Überschüsse
dauerhaft zur Zweckverwirklichung
eingesetzt werden. Dies sind
zu
3a) die Durchführung oder Förderung von
Projekten, welche insbesondere durch
Mitwirkung und Teilhabe breiter Kreise der
Bevölkerung das historische, kulturelle und
gesellschaftspolitische Profil des ehem.
Amerikanischen Clubs als Ort für
Demokratie für den Stadtteil, die Stadt
Bonn und über die Region hinaus
aufarbeiten, präsentieren und stärken
zu 3a und b)
die Instandsetzung und der Erhalt des
denkmalgeschützten "Amerikanischen
Clubs" (Martin-Luther-King-Straße 12,
53175 Bonn) als identitätsstiftender Ort im
Stadtteil und im öffentlichen Interesse im
historisch, kulturell und wissenschaftlichen
Sinn
zu
3c) die Durchführung oder Förderung von
Veranstaltungen und Projekten zur
Stärkung der Demokratie in einer
weltoffenen Gesellschaft und des
Verständnisses der Demokratie als Wert
zu
3d) die Durchführung oder Förderung von
Projekten, welche die Vielfalt der Kulturen
und Sprachen abbilden und sichtbar
machen sowie die Schaffung eines Ortes
für interkulturelle Begegnungen, welche die
Verständigung unter den Menschen
untereinander fördern sowie die Identität
der hier Lebenden
zu
3e) die Veranstaltung und Förderung von
Kunst- und Kulturprojekten, welche die
Werte der Demokratie und das
Demokratieverständnis mit ihren Mitteln
stärken, insbesondere die Kunst im
öffentlichen Raum oder partizipative
Kunstprojekte.
zu
3f) Projektkooperationen, z.B. mit der
Stadtverwaltung Bonn, Schulen und
Bildungs- und Qualifizierungsträgern in
öffentlicher und freier Trägerschaft, mit
regionalen
Wirtschaftsförderungsgesellschaften, dem
Jobcenter, der Universität und aktiven
Vereinen oder Institutionen zu den unter 3
a-e aufgeführten Maßnahmen
zu 3g) Kooperationen mit Bildungs- und
Qualifizierungsträgern, bürgerlichen
Initiativen und Vereinen sowie
Ehrenamtseinrichtungen zur zielgerichteten
Koordinierung und Unterstützung von
Angeboten für Kinder, Jugendliche und
Senioren, welche die soziale Kompetenz,
Eigenverantwortung und das
demokratische Staatsverständnis fördern
zu
3h) die Unterstützung von Projekten,
Angeboten und Kooperationen zur
Stärkung und zum Ausbau des
bürgerschaftlichen Engagements im
nachbarschaftlichen Umfeld
insbesondere im Rahmen der Entwicklung
und Nutzung des Grundstücks und des
Gebäudes des Amerikanischen Clubs in
der Gemarkung Bad Godesberg.
Die Zweckverwirklichung kann auch durch
die Unterstützung gemeinnütziger
Einrichtungen nach Maßgabe des § 58 Nr.
1 AO, durch die Förderung von
Kooperationen zwischen gemeinnützigen
Organisationen sowie durch
zweckorientierte öffentliche
Veranstaltungen und Publikationen
erfolgen.
Die genannten Beispiele zur
Zweckverwirklichung sind nicht
abschließend. Die Gesellschaft kann alle
Maßnahmen durchführen, die geeignet
sind, die Gesellschaftszwecke zu
verwirklichen. |
100.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Milowan, Sabine, Rösrath, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2023 |
a)
06.09.2023
Schütte-Müller |