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Open Society Foundation gGmbH, Berlin (HRB 207630)

Firmendaten

Anschrift
Jägerstr. 54 / 55
10117 Berlin
Frühere Anschriften: 1
Eichhornstr. 3, 10785 Berlin
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2019
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 207630
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Open Society Foundation gGmbH aus Berlin ist im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 207630 verzeichnet. Nach der Gründung am 14.03.2019 hat die Open Society Foundation gGmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Gesellschaftszweck: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Ihr Zweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung, "A0"), des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), Erziehung, Volks- und Berufsbildung, insbesondere auch auf dem Gebiet der politischen Bildung, einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO); internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO), der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO), der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Abs. 2 Nr. 1a Ao), die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der AO (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO), des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der in diesem § 2 Nr. 2.2 genannten gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken (§ 52 Abs. 2 Nr 25 AO), die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der vorgenannten gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Körperschaft des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO. Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft wird ihre gemeinnützigen und mildtätigen Satzungszwecke im ln- und Ausland teilweise unmittelbar durch eigene Aktivitäten (nachfolgend "Durchführung"), auch unter Einschaltung von Hilfspersonen i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO, insbesondere aber mittelbar durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO (nachfolgend "Unterstützung") verwirklichen, zum Beispiel durch: die Durchführung von Bildungsveranstaltungen und Unterstützung von Programmen zur Förderung von Bildung und Forschung, die Unterstützung von Programmen im Zusammenhang mit Menschenrechts- und Minderheitsproblemen, insbesondere zur Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, die Entwicklung und Unterstützung von Rechtsprogrammen (hauptsächlich im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, des Verfassungsrechts und der internationalen Menschenrechtsstandards) sowie die strategische Prozessführung zur Durchsetzung und Stärkung des Zugangs zum Recht für jedermann als Wesenselement eines demokratischen Staatswesens, die Durchführung und Unterstützung von Programmen zur Unterstützung des sozioökonomischen Wohlergehens und der Stärkung von Unterprivilegierten (z.B. Flüchtlinge, Kleinbauern, informell beschäftigte Frauen) insbesondere zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, Unterstützung von Programmen zur Unterstützung wirtschaftlich Schwacher und des Wandels der Wirtschaftsordnung und des geschäftlichen Verkehrs, so dass integrative und offene Gesellschaften weltweit gefördert werden, die Unterstützung von Programmen in den Bereichen Meinungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Informationsfreiheit, Kunst und Kultur, die Durchführung und Unterstützung von Initiativen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, zum Beispiel durch Aufklärungskampagnen über den Zugang zu Arzneimittelversorgung und anderen Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge, die Unterstützung von lnitiativen zur sozialen Reform, die auf eine offene Gesellschaft ausgerichtet sind sowie die Zusammenarbeit mit anderen steuerbegünstigten Einrichtungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländischen steuerbegünstigte Zwecke verwirklichende Körperschaften, hauptsächlich aber nicht ausschließlich aus dem Bereich der Open Society Foundations, durch verschiedene Mittel, wie zum Beispiel durch Durchführung von gemeinsamen Programmen, Gewährung von Stipendien und organisatorische Maßnahmen, die Verwaltung und Bearbeitung von Dokumentationen und offenen Datenbanken zu diesen Tätigkeiten. Die Gesellschaft verfolgt ihre gemeinnützigen Zwecke unmittelbar auch durch die fachliche, technische und finanzielle Unterstützung von natürlichen Personen oder zivilgesellschaftlichen Gruppen weltweit (durch die Vergabe von Stipendien und Preisen), deren Ziele und Aktivitäten auf die Erreichung der gemeinnützigen Gesellschaftszwecke ausgerichtet sind. Die Richtlinien für die Vergabe von Stipendien und Preise werden in geeigneter Form veröffentlicht. Soweit die Gesellschaft ihre Satzungszwecke gem. § 58 Nr. 1 AO mittelbar als Fördergesellschaft zugunsten anderer Körperschaften verwirklicht, wird sie ihre Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an andere inländische oder ausländische Körperschaften, an Körperschaften des öffentlichen Rechts weiterleiten. Die Gesellschaft wird Mittel an eine inländische unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des Privatrechts nur dann weiterleiten, wenn diese Körperschaft selbst steuerbegünstigt ist.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Open Society Foundation gGmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 04.06.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 03.06.2020
Veränderung

HRB 207630 B: Open Society Foundation gGmbH, Berlin, Jägerstraße 54/55, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Jägerstraße 54/55, 10117 Berlin

Calendar 18.06.2019
Neueintragung

HRB 207630 B: Open Society Foundation gGmbH, Berlin, c/o Wework, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin. Firma: Open Society Foundation gGmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Wework, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin; Gegenstand: Gesellschaftszweck: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Ihr Zweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung, "A0"), des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), Erziehung, Volks- und Berufsbildung, insbesondere auch auf dem Gebiet der politischen Bildung, einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO); internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO), der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO), der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Abs. 2 Nr. 1a Ao), die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der AO (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO), des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der in diesem § 2 Nr. 2.2 genannten gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken (§ 52 Abs. 2 Nr 25 AO), die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der vorgenannten gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Körperschaft des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO. Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft wird ihre gemeinnützigen und mildtätigen Satzungszwecke im ln- und Ausland teilweise unmittelbar durch eigene Aktivitäten (nachfolgend "Durchführung"), auch unter Einschaltung von Hilfspersonen i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO, insbesondere aber mittelbar durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO (nachfolgend "Unterstützung") verwirklichen, zum Beispiel durch: die Durchführung von Bildungsveranstaltungen und Unterstützung von Programmen zur Förderung von Bildung und Forschung, die Unterstützung von Programmen im Zusammenhang mit Menschenrechts- und Minderheitsproblemen, insbesondere zur Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, die Entwicklung und Unterstützung von Rechtsprogrammen (hauptsächlich im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, des Verfassungsrechts und der internationalen Menschenrechtsstandards) sowie die strategische Prozessführung zur Durchsetzung und Stärkung des Zugangs zum Recht für jedermann als Wesenselement eines demokratischen Staatswesens, die Durchführung und Unterstützung von Programmen zur Unterstützung des sozioökonomischen Wohlergehens und der Stärkung von Unterprivilegierten (z.B. Flüchtlinge, Kleinbauern, informell beschäftigte Frauen) insbesondere zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, Unterstützung von Programmen zur Unterstützung wirtschaftlich Schwacher und des Wandels der Wirtschaftsordnung und des geschäftlichen Verkehrs, so dass integrative und offene Gesellschaften weltweit gefördert werden, die Unterstützung von Programmen in den Bereichen Meinungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Informationsfreiheit, Kunst und Kultur, die Durchführung und Unterstützung von Initiativen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, zum Beispiel durch Aufklärungskampagnen über den Zugang zu Arzneimittelversorgung und anderen Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge, die Unterstützung von lnitiativen zur sozialen Reform, die auf eine offene Gesellschaft ausgerichtet sind sowie die Zusammenarbeit mit anderen steuerbegünstigten Einrichtungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländischen steuerbegünstigte Zwecke verwirklichende Körperschaften, hauptsächlich aber nicht ausschließlich aus dem Bereich der Open Society Foundations, durch verschiedene Mittel, wie zum Beispiel durch Durchführung von gemeinsamen Programmen, Gewährung von Stipendien und organisatorische Maßnahmen, die Verwaltung und Bearbeitung von Dokumentationen und offenen Datenbanken zu diesen Tätigkeiten. Die Gesellschaft verfolgt ihre gemeinnützigen Zwecke unmittelbar auch durch die fachliche, technische und finanzielle Unterstützung von natürlichen Personen oder zivilgesellschaftlichen Gruppen weltweit (durch die Vergabe von Stipendien und Preisen), deren Ziele und Aktivitäten auf die Erreichung der gemeinnützigen Gesellschaftszwecke ausgerichtet sind. Die Richtlinien für die Vergabe von Stipendien und Preise werden in geeigneter Form veröffentlicht. Soweit die Gesellschaft ihre Satzungszwecke gem. § 58 Nr. 1 AO mittelbar als Fördergesellschaft zugunsten anderer Körperschaften verwirklicht, wird sie ihre Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an andere inländische oder ausländische Körperschaften, an Körperschaften des öffentlichen Rechts weiterleiten. Die Gesellschaft wird Mittel an eine inländische unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des Privatrechts nur dann weiterleiten, wenn diese Körperschaft selbst steuerbegünstigt ist. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Kovács, Zsuzsanna, * ‒.‒.‒‒, Budapest/Ungarn; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Sandor, Miklos, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 14.03.2019

Historie 2

03.06.2020
Adressänderung

Alte Anschrift:
Eichhornstr. 3
10785 Berlin

Neue Anschrift:
Jägerstr. 54 / 55
10117 Berlin

18.06.2019
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Zsuzsanna Kovács
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Miklos Sandor
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 17.06.2019