HRB 103768: OperaOne GmbH, Frankfurt am Main, Hochstraße 27, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2020 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um 25.000 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Geschäftsanteile) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.
HRB 103768: OperaOne GmbH, Frankfurt am Main, Hochstraße 27, 60313 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.11.2015. Geschäftsanschrift: Hochstraße 27, 60313 Frankfurt am Main. Gegenstand: a) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Immobilien und sonstigen Kapitalanlagen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; b) die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung; c) die Projektentwicklung von bebauten und unbebauten Grundstücken; d) als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten zu verwenden. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wolf, Christian, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der OperaOne AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 78762). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.