Opernplatz Hotel GmbH & Co. KG, München, Frauenplatz 7, 80331 München.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.8.2010 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 26.08.2010 mit der Opernplatz Wohnen GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 95135) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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