Oppenheimer Burgkellerei Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Oppenheim (Wormser Str. 84, 55276 Oppenheim). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Oppenheimer Burgkellerei e.K. (Amtsgericht Mainz HRA 40711) auftretenden Kaufmann Volker Gillot übertragen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
55276 Oppenheim
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Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH