HRB 38470: Optical Art Film & Special Effects GmbH, Hamburg, Waterloohain 6 - 8, 22769 Hamburg. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Optical Art Film & Special Effects GmbH, Hamburg, Waterloohain 6 - 8, 22769 Hamburg. Geschäftsanschrift: Waterloohain 6 - 8, 22769 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Lehmann, Harald, Produktionsleiter, Hamburg.
Optical Art Film & Special Effects GmbH, Hamburg (Waterloohain 6-8, 22769 Hamburg). Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67c IN 57/12) vom 07.05.2012 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Optical Art Film & Special Effects GmbH, Hamburg, (Waterloohain 6-8, 22769 Hamburg).Die Gesellschafterversammlung hat am 20.08.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 200.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 102.258,38 um EUR 41,62 auf EUR 102.300,00 und sodann um EUR 2.700,00 auf EUR 105.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2008 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2008 den Teil "Postproduktion Langfilm" des Vermögens der VCC Perfect Pictures Aktiengesellschaft - geändert in: PSN Picture & Sound Network AG - mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 76391) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.11.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.