Opticum Dillenburg GmbH, Dillenburg-Frohnhausen (Hauptstraße 66-68, 35684 Dillenburg). Die Verschmelzung ist mit Eintragung am Sitz des übernehmenden Rechtsträgers (Amtsgericht Göttingen HRB 130802) am 17.1.2008 wirksam geworden.
Opticum Dillenburg GmbH, Dillenburg-Frohnhausen (Hauptstraße 66-68, 35684 Dillenburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Opticum Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Osterode am Harz (Amtsgericht Göttingen, HRB 130802) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.