Optiflex Schlauch & Armaturentechnik e.K., Siegen (Bubergstr.67, 57072 Siegen). Das in der Eintragung vom 10.08.2006 angegebene Datum des Ausgliederungsvertrags und des Zustimmungsbeschlusses wird in 05. Juli 2006 berichtigt.
Optiflex Schlauch & Armaturentechnik e.K., Siegen (Siegen). Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.07.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.07.2006 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Hartwig Müller GmbH & Co. KG mit Sitz in Siegen (AG Siegen HR A 7957) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.